PsychoTherapie

... bedeutet die „Behandlung der Seele“.
Es ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Behandlungsformen psychischer und psychosomatischer Störungen.
Psychische Störungen sind beispielsweise Depressionen, Angst-/ Panik-Störungen, Phobien, Zwanghafte Störungen .

Die genaue Definition von Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) lautet:

“Die Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) von 1998 ist eine mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Diese Wissenschaftlichkeitsklausel betrifft sowohl die Ausübung von Psychotherapie als auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten.”

Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren für Erwachsene sind derzeit:

  • Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie 
  • Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR)
  • die Gesprächspsychotherapie
  • Egostate Therapie
  • Hypnotherapie

Die drei ersten Psychotherapieverfahren sind die Richtlinienverfahren, welche von der Krankenkasse übernommen werden, wenn zugelassene Psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater eine psychische Störung mit Krankheitswert behandeln.

Mögliche Risiken und unerwünschte Wirkungen einer Psychotherapie:
Durch die Veränderungen, die mit Ihrem neuen Verhalten, Aussehen etc. einher gehen können, kann es sein, dass Sie von Ihrem Umfeld nicht nur positive Reaktionen erhalten.
Es könnte auch sein, dass es Ihnen viel schneller, viel leichter, viel besser geht, als Sie sich vorstellen konnten. Was in seltenen Fällen, dazu führen kann, dass Sie sich selbst vielleicht fremd erscheinen. Das Wiederaufkommen belastender Erlebnisse, erhöhtes Stresserleben sowie Schlafstörungen können vereinzelt auftreten.

Sollten Sie unerwünschte Wirkungen bemerken, welche im Zusammenhang mit der Therapie stehen könnten, sprechen Sie mich bitte unverzüglich darauf an, damit die Therapie umgehend entsprechend angepasst werden kann.


Diagnostizierte schwere psychische Störungen müssen immer mindestens von einem Arzt/ Psychiater behandelt werden. Meine Therapie kann in diesem Fall lediglich, zur kurzen Überbrückung, zusätzlich und ggf. in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt/ Psychiater erfolgen.